Bundestag beschließt Änderungen des Berufsbildungsgesetzes

Am 24.10.2019 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung beschlossen (Gesetzesentwurf BT-Drs. 19/10815). Das erklärte Ziel der Bundesregierung besteht darin, mit dem Gesetz die duale berufliche Bildung in Deutschland zu fördern, um die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität von Ausbildungsberufen gegenüber dem Hochschulstudium zu stärken und so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Dieses Ziel soll mit vier Schwerpunkten erreicht werden:

  • im BBiG ist eine Mindestvergütung für Auszubildende verankert,
  • höherqualifizierende Berufsbildung wird mit drei transparenten Fortbildungsstufen und attraktiven Abschlussbezeichnungen weiterentwickelt, nämlich den „geprüften Berufsspezialisten“, dem „Bachelor Professional“ und dem „Master Professional“,
  • die Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung bei aufeinander aufbauenden Ausbildungsberufen („gestufte Ausbildung“) wird vereinfacht und verbessert und
  • die Rahmenbedingungen des BBiG für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen werden verbessert.

Die Mindestausbildungsvergütung beträgt für Ausbildungen, die im Jahr 2020 beginnen, 515 € im ersten Ausbildungsjahr, 550 € im ersten Jahr für Ausbildungen, die in 2021 beginnen, und 585 € ab 2022 und 620 € ab 2023. Die Steigerung für das zweite und dritte Ausbildungsjahr soll 18 bzw. 35% betragen.

Das Gesetz ist tarifvertragsoffen angelegt, durch tarifvertragliche Regelungen kann die Ausbildungsmindestvergütung also unterschritten werden. Die Mindestvergütung gilt außerdem nicht für landesrechtlich geregelte Berufe wie Erzieher oder für die reglementierten Berufe im Gesundheitswesen, weil das BBiG dort keine Anwendung findet.

Quelle: https://www.bmbf.de/de/bbig-novelle-das-sind-die-wichtigsten-aenderungen-8640.html

Das Gesetz hat am 29. November 2019 des Bundesrat passiert und soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

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